Konditionen

 
 
 

Kostenträger

Die Kosten für die von uns erbrachten Leistungen werden entweder über die Grundversicherung der Krankenkasse, die Invalidenversicherung oder die Patienten/-innen bzw. deren Erziehungsberechtigten selbst getragen. Zusatzversicherungen übernehmen in aller Regel seit Einführung der Anordnungsmodells keine Kosten mehr.

Wird aufgrund von Symptomen mit Krankheitswert eine Behandlung benötigt oder ist aufgrund der vorliegenden Symptomatik eine Abklärung hinsichtlich einer psychiatrischen Störung angezeigt, kann ein dazu befähigter Arzt (in der Regel Kinder-/Hausarzt/-ärztin oder Kinder- und Jugendpsychiater/-in) eine «Anordnung psychologische Psychotherapie» ausstellen. Damit können erstmals 15 Sitzungen über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden. Sind diese aufgebraucht, kann der Arzt/die Ärztin in Rücksprache mit dem/der Psychotherapeuten/-in eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen ausstellen. Besteht danach weiterhin Behandlungsbedarf muss ein/-e Kinder- und Jugendpsychiater/-in einen Bericht an den/die Vertrauensarzt/-ärztin der Krankenkasse senden und eine weitere Verlängerung der Kostenübernahme beantragen.

Liegt eine entsprechende Verfügung von der Invalidenversicherung vor, übernimmt diese die gesamten Kosten der Behandlung.

Handelt es sich um eine Abklärung, eine Beratung oder ein Lerncoaching bei einer Problematik ohne psychiatrischen Krankheitswert müssen die Kosten von den Patienten/-innen bzw. deren Erziehungsberechtigten selbst getragen werden.

 

Kostenberechnung

Bei Kostenübernahme durch die Grundversicherung der Krankenkasse und die Invalidenversicherung werden Leistungen (Konsultationen, Telefonate, etc.) pro Minute bzw. pro Viertelstunde und gemäss den entsprechenden Leistungskatalogen und Tarifvereinbarungen abgerechnet.

Selbstzahlern wird 180 Franken pro Sitzung verrechnet (50 Minuten Konsultation plus 10 Minuten Vor- und Nachbereitung). Beraterische Telefonate und Emails, sowie der Austausch mit für die Behandlung wichtigen Bezugspersonen werden pro 5 Minuten entsprechend abgerechnet (15 Franken/5 Minuten).

Verpasste Sitzungen, welche nicht 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden mit 100 Franken in Rechnung gestellt und müssen von den Patienten/-innen bzw. deren Erziehungsberechtigten in jedem Fall selbst getragen werden.

 

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt über die Ärztekasse. Bei Abrechnung über die Grundversicherung geht die Rechnung in der Regel direkt an die Krankenkasse und die Patienten/-innen bzw. deren Erziehungsberechtigte erhalten auf elektronischem Weg (mit verschlüsseltem Link) eine Rechnungskopie. Sollte eine Zustellung per Post gewünscht sein, wird um explizite Mitteilung gebeten.

 

Datenschutz

Die Mitarbeiter der Praxis Laulima unterstehen der Schweigepflicht. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften gesichert verwahrt und vertraulich behandelt.

Die elektronische Übermittlung von Daten (z.B. via Email) gilt offiziell als nicht sichere Datenübertragung und wird auf eigene Gefahr genutzt. Das elektronische Übermitteln von sensiblen Inhalten soll zur eigenen Sicherheit soweit wie möglich vermieden werden.